Unsere Bücherei


Benutzungsordnung

für die Schulbücherei der Grundschule Breloh

Allgemeines:

Die Schulbücherei ist eine Einrichtung der Grundschule Breloh. Sie steht den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Sie ist eine Bildungseinrichtung und ein Ort der Begegnung und Kommunikation.

Die Schüler benötigen das Einverständnis (Unterschrift) d. Eltern/Erziehungsberechtigten. Mit der Anmeldung und der Unterschrift auf der Anmeldung wird die Benutzungsordnung anerkannt. Die Anmeldung ist personenbezogen.

Die Ausleihe erfolgt PC-gestützt und personenbezogen. Als Daten sind der Name und die Klasse des Kindes für diesen Zweck hinterlegt und werden nach dem Verlassen der Schule gelöscht.

Ausleihe und Fristen

Die Ausleihe ist kostenfrei. Sie erfolgt nur, wenn die Einverständniserklärung vorliegt.

Die Leihfrist beträgt 4 Wochen. Die Frist kann einmal verlängert werden.

Es dürfen maximal 4 Bücher zeitgleich ausgeliehen werden.

Die Bücherrückgabe erfolgt über die roten Ablageboxen oder in der Schulbücherei.

Beschädigung und Verlust

Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Bei Verunreinigung, Beschädigung oder Verlust ist die Bücherei unverzüglich zu informieren. Verlust, Beschädigungen oder unvollständig zurück gegebene Medien verpflichten zum Schadensersatz.

  • Der Schadensersatz bei Verlust beträgt den Wiederbeschaffungswert, mindestens jedoch 5,00 €

 

Die Benutzungsordnung tritt am 01.03.2024 in Kraft.

Schulleitung der Grundschule Breloh